Meinungsfreiheit in Baden-Württemberg – na klar, aber bitte nur im Rahmen der herrschenden Mehrheitsverhältnisse

Veröffentlicht am 05.08.2008 in Politik

5.8.2008

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stuttgarter Landtag, Stefan Mappus, legt ein interessantes Demokratieverständnis an den Tag. An die Adresse kritischer Schulleiter gerichtet, gibt Mappus nun öffentlich bekannt, was die Regierung in Baden-Württemberg unter Meinungsfreiheit versteht: Erlaubt ist, was dem CDU-Fraktionschef gefällt.

Schon mit seiner kaum verhohlenen Forderung, den Ravensburger Hauptschulrektor Bosch zu entlassen, hat der Pforzheimer klar gemacht, wie gefährlich es in Baden-Württemberg sein kann, eine andere Meinung zu haben als die Mehrheitsfraktion im Landtag und darauf auch noch zu beharren.

Das war einigen Rektoren aus Mappus Heimatregion Nordschwarzwald dann doch zu autokratisch. Sie haben sich deutlich mit Bosch solidarisiert und verlangt, dass nicht ausgerechnet die Schulleiter von der Debatte über „bildungspolitische Weichenstellungen ausgeschlossen werden sollen“.

Mappus hat jetzt nachgelegt und macht detailliert klar, worauf sich nach Vorstellung seiner Fraktion der Beitrag der Schulpraktiker zur bildungspolitischen Debatte beschränken soll: Vorschläge zur Verbesserung des Schulalltags sind erlaubt, Beiträge zur Strukturdebatte werden mit dem Dienstrecht geahndet.

Liebe Schulleiter, gebt Euch bitte weiter kreativ in der Verwaltung des Mangels an Euren Schulen. Arbeitet auch weiterhin monatlich wenigstens einen Reformpups in Euer Flickwerk von Schulorganisation ein. In immer weitergehender Eigenständigkeit, aber bitte kostenneutral.

Sollten Euch dabei aber Zweifel am System kommen: Haltet bitte den Mund! Denn für das Bildungssystem als solches sind bei uns in Baden-Württemberg immer noch die Fachleute zuständig. Und für die Pflege unserer guten alten Tante Demokratie sowieso. Na dann gute Nacht.

Saskia Esken – Bad Liebenzell

 

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