Kommentar der Woche: Gemeindeprüfanstalt rügt Landkreisverwaltung

Veröffentlicht am 22.04.2008 in Kreisverband
Dipper

Kommentar zur Sitzung des Kreistages am 21.4.2008

Am Montag war es wieder soweit, dem Kreistag wurde auf seiner Sitzung der Bericht der GPA zur Beschlussfassung vorgelegt. Eine Beanstandung fiel auf, denn es wurde nicht - wie oft - ein Zuviel an Ausgaben des Kreises gerügt, sondern ein zu Wenig. Da hieß es zum Punkt soziale Sicherung:

"Die Kosten der Unterkunft wurden bereits ab Leistungsbeginn nur in der angemessenen Höhe berücksichtigt; die gesetzliche Vorgabe zur Übernahme der vollen Unterkunftskosten für bis zu 6 Monate blieb unberücksichtigt."

Aber beginnen wir mit dem Anfang: Was ist die GPA? Betriebe werden ab einer bestimmten Größe regelmäßig von Wirtschaftsprüfern besucht. Die haben den Auftrag, die Buchführung der Firma zu überprüfen und erstellen am Ende der Prüfung einen Bericht. Der Wirtschaftsprüfer der Kommunen, also Gemeinden und Kreise, ist die Gemeindeprüfanstalt, kurz GPA. In regelmäßigen Abständen werden die kommunalen Verwaltungen von der GPA überprüft. Es wird untersucht, ob sie den Gesetzen und Vorschriften entsprechend gewirtschaftet haben, ob sie Aufträge ordnungsgemäß ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben haben usw. Am Ende steht dann ein Bericht, der den kommunalen Parlamenten (Gemeinderat bzw. Kreistag) in öffentlicher Sitzung vorgelegt werden muss. Natürlich gibt es immer Beanstandungen, keine Verwaltung kann immer alles genau richtig und ganz exakt gesetzeskonform machen. Die Beanstandungen werden besprochen und dann wird Besserung gelobt.

Der GPA-Bericht für den Kreis Calw war also Gegenstand der Erörterung in der gestrigen Kreistagssitzung. Was liegt der oben zitierten Rüge der GPA zugrunde? Personen und Familien, die von Hartz IV leben, haben einen gesetzlichen Anspruch: Ihnen müssen die vollen Kosten der Unterkunft (KdU) und die Heizkosten in angemessener Höhe erstattet werden. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer sein darf. Zuständig ist der Landkreis. Dies bedeutet, dass Hartz IV Empfänger auch einen Umzug in eine billigere Wohnung in Kauf nehmen müssen, wenn sie zu Beginn der Förderung zu teuer wohnen. Allerdings räumt ihnen der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von maximal sechs Monaten ein. Schließlich steht „angemessener“ Wohnraum nicht immer sofort und überall zur Verfügung. Die GPA rügt, dass der Landkreis offenbar diese Übergangsfrist unberücksichtigt ließ.
Man erinnert sich: Die Praxis der Verwaltung bei Hartz IV Empfängern wurde von der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreispartei im letzten Herbst thematisiert. Nach Auskunft des Landrats übernimmt der Kreis nur bei etwa 50 Prozent der Bedarfsgemeinschaften die vollen Kosten der Unterkunft, im Bundesdurchschnitt sind dies dagegen nach einer Statistik der Arbeitsagentur 87 Prozent. In einer Anfrage an die Kreisverwaltung im letzten Jahr ersuchte die SPD-Fraktion um Auskünfte über die Praxis bei Hartz IV Empfängern.

Die Antwort des Landrats war unbefriedigend. Sie klärte nicht auf, warum die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften im Kreis nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen und warum der Kreis mit seinen Leistungen für Bedarfsgemeinschaften im Vergleich der Kreise und Städte in Baden-Württemberg weit unten auf einem der letzten Plätze rangiert. Die Fraktion forderte daher in einem Antrag unter Anderem Aufklärung zu diesem Punkt und Diskussion im Kreistag. Auf einem SPD-Kreisparteitag verabschiedeten die Delegierten eine Erklärung zur Hartz IV Problematik (Die Erklärung im Wortlaut - PDF).
Im Schwarzwälder Boten wurde das Thema aufgegriffen.

Mit der Rüge der GPA bestätigt sich die Kritik der Kreis-SPD an der Praxis des Kreises bei Hartz IV Empfängern. Dass nur 50% der KdU-Berechtigten den vollen Betrag für Ihre Unterkunft bekommen liegt, wie die Kreistagsfraktion der SPD schon in ihrer Anfrage Ende letzten Jahres vermutet hat, an der Handhabung durch das Landratsamt. (Die Anfrage im Wortlaut - PDF)

In der Sitzung des Kreistags wurde die Rüge der GPA von der SPD-Kreisrätin Ursula Utters aufgegriffen. Die Antwort der Verwaltung auf ihre Frage, ob das Landratsamt nach diesem Bericht seine Praxis überprüft und geändert hat, damit die Berechtigten nun die ihnen zustehenden Leistungen korrekt ausbezahlt bekämen, fiel mehr als unbefriedigend aus. Es wurde ausgeführt, die GPA habe nur Einzelfälle geprüft, bei denen die Bezieher von vorn herein erklärt hätten, sie würden nicht umziehen. Diesen stünde nach neuerer Rechtsprechung auch für die sechsmonatige Anfangszeit lediglich die angemessenen und nicht die vollen Kosten der Unterkunft zu.

Angesichts der Tatsache, dass 50% der Bezieher im Kreis Calw nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen, erscheint mir diese Erklärung alles andere als plausibel. Die GPA lässt es in ihrem Bericht an deutlicher Wortwahl auch nicht fehlen. Sie spricht davon, dass die Vorgabe des Gesetzes „unberücksichtigt“ blieb. Die Frage der Kreisrätin Utters, ob es in berechtigten Fällen Nachzahlungen gebe, blieb unbeantwortet.

Wenn die Vorgaben des Gesetzes „unberücksichtigt“ geblieben sind, heißt das, dass Menschen in unserem Kreis Leistungen nicht erhalten haben, auf die sie gesetzlichen Anspruch hatten! Dass sie nun Anspruch auf Nachzahlungen haben, erscheint mir selbstverständlich. Dass die Verwaltung die Praxis ändert und künftig den Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften zukommen lässt, was ihnen laut Gesetz zusteht, erscheint mir noch selbstverständlicher. Dass die Kreisspitze Fragen dazu nicht beantworten mag, erscheint mir dagegen völlig unverständlich.

Ganz herzlich
Dipper
Richard Dipper

 

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