An den Ärmsten wird gespart im familien- und kinderfreundlichen Kreis Calw

Veröffentlicht am 09.05.2008 in Pressemitteilungen

Die Gemeindeprüfanstalt bestätigt Kritik der SPD an der Praxis des Landkreises bei der Bewilligung der Wohnkosten für Hartz IV Empfänger

Auf seiner Sitzung am 7.5.2008 hat sich der Vorstand des SPD-Kreisverbandes Calw mit dem Bericht der Gemeindeprüfanstalt zum Landkreis Calw befasst und verabschiedete einstimmig die folgende Erklärung:

Die Praxis der Verwaltung bei Hartz IV Empfängern wurde von der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreispartei im letzten Herbst thematisiert. Nach Auskunft des Landrats übernimmt der Kreis nur bei etwa 50 Prozent der Bedarfsgemeinschaften die vollen Kosten der Unterkunft, im Bundesdurchschnitt sind dies dagegen nach einer Statistik der Arbeitsagentur 87 Prozent. In einer Anfrage an die Kreisverwaltung im letzten Jahr ersuchte die SPD-Fraktion um Auskünfte über die Praxis bei Hartz IV Empfängern. Die Antwort des Landrats war unbefriedigend. Sie klärte nicht auf, warum die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften im Kreis nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen und warum der Kreis mit seinen Leistungen für Bedarfsgemeinschaften im Vergleich der Kreise und Städte in Baden-Württemberg weit unten auf einem der letzten Plätze rangiert. Die Fraktion forderte daher in einem Antrag unter Anderem Aufklärung zu diesem Punkt und Diskussion im Kreistag. Auf einem SPD-Kreisparteitag verabschiedeten die Delegierten eine Erklärung zur Hartz IV Problematik. Im Schwarzwälder Boten wurde das Thema aufgegriffen.

Am Montag den 21. April wurde dem Kreistag auf seiner Sitzung der Bericht der GPA zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Eine Beanstandung fiel auf, denn es wurde nicht - wie oft - ein Zuviel an Ausgaben des Kreises gerügt, sondern ein zu Wenig. Da heißt es zum Punkt soziale Sicherung:

"Die Kosten der Unterkunft wurden bereits ab Leistungsbeginn nur in der angemessenen Höhe berücksichtigt; die gesetzliche Vorgabe zur Übernahme der vollen Unterkunftskosten für bis zu 6 Monate blieb unberücksichtigt."

Wenn die Vorgaben des Gesetzes „unberücksichtigt“ geblieben sind, heißt das, dass Menschen in unserem Kreis Leistungen nicht erhalten haben, auf die sie gesetzlichen Anspruch hatten. Mit dieser Beanstandung der GPA bestätigt sich die Kritik der Kreis-SPD an der Praxis des Kreises bei Hartz IV Empfängern.

In der Sitzung des Kreistags wurde diese Rüge der GPA von der SPD-Kreisrätin Ursula Utters aufgegriffen. Die Antwort der Verwaltung auf ihre Frage, ob das Landratsamt nach diesem Bericht seine Praxis überprüft und geändert hat, damit die Berechtigten nun die ihnen zustehenden Leistungen korrekt ausbezahlt bekämen, fiel mehr als unbefriedigend aus. Es wurde ausgeführt, die GPA habe nur Einzelfälle geprüft, bei denen die Bezieher von vorn herein erklärt hätten, sie würden nicht umziehen. Diesen stünde nach neuerer Rechtsprechung auch für die sechsmonatige Anfangszeit lediglich die angemessenen und nicht die vollen Kosten der Unterkunft zu.

Angesichts der Tatsache, dass 50% der Bezieher im Kreis Calw nicht die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen, erscheint diese Erklärung alles andere als plausibel. Die GPA lässt es in ihrem Bericht an deutlicher Wortwahl auch nicht fehlen. Sie spricht davon, dass die Vorgabe des Gesetzes „unberücksichtigt“ blieb. Die Frage der Kreisrätin Utters, ob es in berechtigten Fällen Nachzahlungen gebe, blieb unbeantwortet.

Der Vorstand des SPD-Kreisverbandes Calw fordert die Kreisverwaltung daher auf, die Vorgaben des Gesetzes bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft bei Hartz IV Empfängern künftig strikt einzuhalten und dort, wo diese in der Vergangenheit unberücksichtigt blieben zu überprüfen, ob die betroffenen Bedarfsgemeinschaften nicht einen Rechtsanspruch auf Nachzahlungen haben.

 

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