Kleiner Kommentar am Rande der Demonstration gegen die NPD

Veröffentlicht am 21.01.2009 in Politik

Thomas Blenke, Landtagsabgeordneter der CDU, konnte es sich nicht verkneifen die Kundgebung gegen Rechts parteipolitisch zu nutzen und gegen die anderen Parteien zu schießen. Nicht ganz die feine englische, sondern CDU-Art eben!

Ihm sei unverständlich, so Blenke, dass die anderen Parteien –SPD, Bündnis 90/DieGrünen und FDP - nicht den von der CDU vorgelegten Änderungen zum Versammlungsrecht zustimmten. Das neue Versammlungsrecht solle ja gerade solche Versammlungen, wie die der NPD verhindern argumentierte Blenke.

Die Kundgebung war nun wahrlich nicht der Ort, Herrn Blenke mit Gegenargumenten zu konfrontieren, es sei den man hätte die Veranstaltung - so wie er - zu einer Plattform parteipolitischer Auseinandersetzungen umfunktionieren wollen.

Aber natürlich gibt es Gegenargumente!

Als erstes ist anzumerken, dass das Versammlungsrecht, in welcher Form auch immer, auf die Reichsgründungsfeier der NPD gar nicht zur Anwendung gekommen wäre, da diese eine nichtöffentliche, private Veranstaltung gewesen war.

Aber die Calwer Demonstration und Kundgebung gegen Rechts hätte unter dem von der CDU konzipierten Versammlungsrecht am Sonntag nicht stattfinden können. Aufgrund der verlängerten Anmeldungsfristen für Veranstaltungen, Ordnern etc. wäre die Zeit von dem Bekanntwerden der NPD-Pläne am Mittwoch bis zu deren Veranstaltung am Sonntag zu kurz gewesen, um eine entsprechende Gegenveranstaltung zu organisieren, zumal sich das Calwer Bündnis gegen Rechts auch erst einmal formieren musste.

Und das Herr Blenke wäre doch wirklich schade gewesen!
Bedenken Sie das Paradox: Sie hätten gar keine Gelegenheit für Ihre Äußerungen zum Versammlungsrecht gehabt. Was zugegebenermaßen weniger schade gewesen wäre.

Petra Dipper,
Pressereferentin des SPD-Kreisverbandes

 

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